Bauer Spedition GmbH
Altenburger Str. 28a
09337 Callenberg
Deutschland
(Stand: August 2026)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Bauer Spedition GmbH (nachfolgend „Spediteur“ genannt) im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). (2) Entgegenstehende oder von unseren AGB oder den ADSp abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Spediteur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. (3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017). (2) Wichtiger Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. (3) Bei schwerwiegendem Verschulden (Vorsatz, Leichtfertigkeit) gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen unbeschränkt. (4) Die ADSp 2017 können auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt oder im Internet (z. B. beim DSLV) eingesehen werden.
(1) Der Spediteur übernimmt die Organisation und/oder Durchführung von nationalen und internationalen Gütertransporten, Speditions- und Logistikdienstleistungen. (2) Die Wahl von Beförderungsmitteln, Frachtführern und Transportrouten obliegt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – dem Spediteur. Dieser ist berechtigt, die Leistung durch Dritte (Subunternehmer) ausführen zu lassen. (3) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Spediteur ausdrücklich und schriftlich als Fixtermin bestätigt wurden.
(1) Es gelten die in den jeweiligen Angeboten oder Verträgen vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie anfallender Zölle, Gebühren oder sonstiger Abgaben. (2) Rechnungen des Spediteurs sind sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. (3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Spediteur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. (4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Spediteur anerkannt sind.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Spediteur alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Dokumente und Papiere (z. B. Zolldokumente, Lieferscheine) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. (2) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die transport- und umschlagssichere Verpackung und Kennzeichnung der Güter. (3) Bei der Übergabe von Gefahrgut hat der Auftraggeber den Spediteur rechtzeitig vor Übergabe schriftlich über die genaue Art der Gefahr und die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen zu informieren. (4) Verstößt der Auftraggeber gegen die vorgenannten Pflichten, haftet er dem Spediteur für alle daraus entstehenden Schäden und Mehrkosten.
Der Spediteur hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen, die ihm aus den in Ziffer 1 genannten Verkehrsverträgen gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Die Ziffern 19 und 20 der ADSp 2017 finden ergänzend Anwendung.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Eingriffe, Epidemien/Pandemien) berechtigen den Spediteur, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn die höhere Gewalt bei den beauftragten Subunternehmen eintritt.
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Bauer Spedition GmbH in 09337 Callenberg. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das für Callenberg zuständige Gericht. Der Spediteur ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. (3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Die Bauer Spedition GmbH verarbeitet im Rahmen der Geschäftsanbahnung und Auftragsabwicklung personenbezogene Daten. Ausführliche Informationen zur Art, Umfang, Zweck und den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie zu Ihren Rechten als Betroffener finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung, die auf unserer Website unter [Link zur Datenschutzerklärung einfügen, z. B. www.bauer-spedition.com/datenschutz] jederzeit abrufbar ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.